Flugzeug, Schiff, Mensch und Fahrzeuge ziehen eine Weltkugel - Lieferkettengesetz

Lieferkettengesetz – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die Bundesregierung plant noch in dieser Legislaturperiode die Verabschiedung eines Gesetzes über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in den Lieferketten - das sogenannte Lieferkettengesetz. Am 03. März 2021 einigte sich das Bundeskabinett auf einen entsprechenden Entwurf.

Was ist der Inhalt des Gesetzes und worauf müssen sich Unternehmen jetzt vorbereiten?

Es reicht künftig nicht mehr, den Blick nur auf alles innerhalb der eigenen Werkstore zu richten. Unternehmen sollen dafür Sorge tragen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette nicht zu Menschenrechtsverletzungen bei der Herstellung ihrer Produkte kommt. So fordert es auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Website.

 

Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Ziel des Gesetzes ist es den Schutz der Menschenrechte zu verbessern. Unternehmen müssen ihre Rahmenbedingungen so schaffen, dass in ihren Lieferketten grundlegende Menschenrechtsstandards stets eingehalten werden. Des Weiteren sind Umweltbelange und Nachhaltigkeit in den Lieferketten ebenso Bestandteile des geplanten Gesetzes. In der Definition der Lieferanten wird zwischen mittelbaren und unmittelbaren Zulieferern unterschieden, was wir hier gerne kurz erklären: 

Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich mit unmittelbaren Zulieferern müssen folgende Maßnahmen umsetzen:

  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  • Risikoanalyse und Risikomanagement
  • Einrichtung eines Beschwerdemechanismus
  • öffentliche, transparente Berichterstattung

Für Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich mit mittelbaren Zulieferern gelten die Sorgfaltspflichten nur anlassbezogen. Wenn ein Unternehmen zu möglichen Verstößen in Kenntnis gesetzt wird, so muss es unverzüglich:

  • eine Risikoanalyse durchführen​.
  • ein Konzept zur Minimierung und Vermeidung umsetzen​.
  • angemessene Präventionsmaßnahmen gegenüber dem Verursacher verankern.

 

Welche Unternehmen sind betroffen?

Ab 2023 soll das Gesetz in Kraft treten, und vorerst nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden gelten. Das trifft auf circa 600 Unternehmen in der Bundesrepublik zu. Ab 2024 soll das Gesetz auch auf Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden ausgeweitet werden, was dann für circa 2900 Unternehmen der Fall sein dürfte.

Bestandteile des Lieferkettengesetzes, Menschenrechte sollten beachtet werden

Was passiert bei Missachtung des Gesetzes?

Bei Verstößen können empfindliche Strafen und Bußgelder von bis zu 800.000 € drohen. Eine weitere Überlegung ist es, eventuelle Bußgelder prozentual an den Jahresumsatz zu koppeln. Zudem können Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Allerdings sollte der Imageverlust viel schwerwiegendere Folgen haben als Strafzahlungen. Die Kontrolle der Einhaltung soll über Stichproben durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen überprüft werden.

 

Kritik am Lieferkettengesetz

Unternehmen sind selbst für das eigene Wirtschaften verantwortlich. Das neue Gesetz verpflichtet sie dazu, ganz genau hinzusehen und zu prüfen, ob durch ihre Geschäftstätigkeit oder die ihrer Zulieferer Menschenrechte verletzt werden. Für die Unternehmen bedeutet u.a. auch die zusätzliche Bürokratie, die mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen einhergeht, einen erheblichen Mehraufwand.

Des Weiteren gibt es derzeit keine einheitliche, europäische Regelung, was zu einem Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen im internationalen und im europäischen Vergleich führen könnte. Auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Arbeit heißt es dazu, dass eine einheitliche, europäische Regelung ein Ziel bleibt. Bis allerdings eine solche Regelung vorliegt, könnten noch mehrere Jahre vergehen. Daher kann mit einem nationalen Gesetz die EU-Gesetzgebung zugunsten deutscher Unternehmen beeinflusst werden.

Die Initiative Lieferkettengesetz macht sich stark für die Umsetzung des Gesetzes. Allerdings wird bemängelt, dass das Gesetz nicht weitreichend genug angelegt ist. Unter anderem wird im Positionspapier die Ausweitung der vollumfänglichen Sorgfaltspflicht auch auf mittelbare Zulieferer gefordert und die Initiatoren wünschen sich eine Erweiterung des Geltungsbereiches auch auf Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden.  

 

 

 

Fazit

Auf den ersten Blick stellt ein solches Gesetz nur einen weiteren, zusätzlichen, bürokratischen Aufwand für Unternehmen dar. Wer den Pflichtenkatalog aber schnell und pflichtbewusst umsetzt, kann sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.  Auch wenn der Gesetzesentwurf noch einige Lücken aufweist, geht Deutschland international damit voran. Es ist der erste Schritt zu mehr globaler Gerechtigkeit.

Unabhängig von der Gesetzgebung verpflichten sich heute schon viele Unternehmen dazu, ihre Produkte unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit zu produzieren und ihre Lieferketten unter Einhaltung der Menschenrechte aufzubauen, was ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren und lebenswerteren Zukunft ist.

 

Die VISPIRON SYSTEMS berät gern bei der Analyse von Lieferanten, bei der Umsetzung der Richtlinien, sowie bei der Etablierung eines nachhaltigen Lieferantenmanagements. In Zusammenarbeit mit den Klimahelden entwickeln wir für jedes Unternehmen ein ganzheitliches Konzept für eine nachhaltige und CO2-neutrale Produktion.

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